Schutzzweck der Norm

Vormerkung: Der Artikel dient nur dem Zweck, ich ihn leichter wieder zu finden.

Bei dem Rechtsbegriff Schutzzweck der Norm handelt es sich neben der Äquivalenztheorie und der Adäquanztheorie um ein weiteres Eingrenzungskriterium der Kausalität und der Zurechenbarkeit im Rahmen einer Haftung. Nach dem Schutzzweck der Norm muss stets über die Kausalität hinaus geprüft werden, ob die einschlägige Norm gerade vor genau dem Schaden schützen soll, welchen das (an sich) rechtswidrige Verhalten kausal verursacht hat. Eine solche Eingrenzung ist deshalb erforderlich, da in einigen Fällen sowohl die Äquivalenz– als auch die Adäquanztheorie zu unbilligen Ergebnissen führt.

Eine Verletzung des Schutzzweckes der Norm lässt sich in der Regel aus einer am Normzweck und den Umständen des Einzelfalls ausgerichteten, wertenden Betrachtung feststellen. Der Schutzzweck der Norm ist etwa dann gegeben, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen dem Schaden und der durch den Schädiger geschaffene Gefahrenlage besteht. Eine bloß zufällige äußere Verbindung genügt also nicht.

Deshalb ist hier die Theorie vom Schutzzweck der Norm heranzuziehen.

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